AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Handbücher, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe des entsprechenden Listenpreises. Kosten der Verpackung, und für den Versand, werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in Angebot und Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(3) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind 60% des Kaufpreises (für Soft und Hardware) sofort nach Bestellung zu zahlen.  Restzahlungen nach erfolgter Lieferung. Rechnungsstellung für Dienstleistungen erfolgt sofort nach Ausführung.  Das Zahlungsziel beträgt, jeweils,  10 Werktage nach Rechnungsstellung.

(Verzugszinsen werden in Höhe von 2,5 % des Netto Waren.- oder Dienstleistungswertes geltend gemacht, sofern 30 Tage nach Rechnungsstellung oder Lieferung keine Zahlung erfolgt). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

(5) Stornierung/Vertragsrücktritt: Eine Stornierung oder ein Vertragsrücktritt von einer erfolgten Bestellung und/oder eines laufenden Auftrages erfordern immer eine vorherige Absprache, sowie unsere Zustimmung.
Bei Vertragsrücktritt durch den Kunden und/oder Stornierung,ohne Absprache und ohne unsere Zustimmung wird immer der volle Auftragswert fällig.

Erfolgt ein Vertragsrücktritt durch den Kunden und/oder Stornierung der Bestellung, mit vorherige Absprache und unserer Zustimmung, werden dem Kunden bereits gezahlte Beträge für Software, und Hardware, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% des Netto Auftragswertes, zurückerstattet. Voraussetzung für eine Rückerstattung ist die Rücksendung der gesamten Lieferung, an unsere Firmenadresse, per Einschreiben. Dienstleistungen sind von der Rückerstattung ausgeschlossen und werden, zu den aktuellen Listenpreisen, voll in Rechnung gestellt.

(6) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte: Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Lieferung erfolgt erst nach Eingang der Anzahlung (siehe §4-3), auf unser Geschäftskonto. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3) Wir haften nicht im Fall des von uns nicht vorsätzlich, oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs.

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

(5) Sollte ein Lieferverzug absehbar sein, wird der Besteller umgehend von uns benachrichtigt.

(6) Der Abruf (Termin der Lieferung/Ausführung) der Bestellung/des Auftrags muss innerhalb von max. 3 Monaten nach Eingang erfolgen. Sollte der Abruf nicht innerhalb von max. 3 Monaten nach Eingang der Bestellung erfolgen so sind wir berechtigt den vollen Auftragswert auch vor Lieferung/Ausführung, in Rechnung zu stellen.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [Anmerkung: Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.]

(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress/Supportleistungen/Dienstleistungen

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist ganz ausgeschlossen werden). Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware oder Dienstleistung einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern, oder die Dienstleistung überprüfen und/oder ausbessern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Solche Nacherfüllungen werden nur erbracht wenn das Arbeiten mit dem Produkt, in vorhandener Form, für den Kunden unmöglich ist, oder die Ausgabe fehlerhaft ist. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

Hinweis:

In der Benutzeroberfläche der Softwareproduktes kann es zu Abweichungen, im Vergleich mit der Benutzeroberfläche, und Ausrichtung der Maschinen, oder der Darstellung kommen. Diese Abweichungen sind nur optischern Natur, und/oder noch nicht ergänzte Übersetzungen. Die Funktionalität des Softwareprodukte wird dadurch nicht eingeschräkt. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar und sind kein hinreichender Grund für eine Rückgabe des Produkts, eine Einbehaltung der Zahlung, oder eine Minderung der Zahlung dar. Sollte uns eine solche Abweichung gemeldet werden versuchen wir dies schnellstmöglich nachzubessern, und zu beheben. Eine solche Nachbesserung erfolgt nur innerhalb der Gewährleistung, oder wenn eine Wartungsvereinbarung getroffen wurde.

(4) Bei Vertragsrücktritt länger als 1. Monat nach Vertragsbeginn/Lieferung behalten wir uns vor die entsprechende Nutzungsdauer in Rechnung zu stellen da davon auszugehen ist das der Kunde einen Großteil des Produktes für seine Produktion nutzen konnte. Siehe dazu auch §4 Absatz 5

(5) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(6) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

(7) Erstellung von CNC-Programmen in Kundenauftrag::

Eine von der Firma Thomas Lomoth – MazaCAM Deutschland erbrachte Dienstleistung, in Form von Programmierung eines CNC-Programmes für Werkzeugmaschinen, setzt seitens des Bestellers eine komplette Überprüfung der Dienstleistung bzw. des gelieferten Programmes, vor Benutzung, voraus. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden die Infolge unachtsamer Handhabung enstehen. Die Firma Thomas Lomoth – MazaCAM Deutschland haftet nicht für Schäden an Mensch, Maschine und Material die durch Verwendung eines von ihr gelieferten Programmes entstehen. Desweiteren wird keine Haftung für Bearbeitungsfehler übernommen, die Aufgrund eines Fehlerhaften Programmes entstehen. Alle von ihr gelieferten Programme sind, vor Benutzung, grundsätzlich von ausreichend qualifiziertem Fachpersonal auf Ihre Richtigkeit und Lauffähigkeit zu überprüfen. Sollten Mängel an einem Programm festgestellt werden ist der Firma Thomas Lomoth – MazaCAM Deutschland dies unverzüglich mitzuteilen und gegebenfalls Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen. Der Besteller verpflichtet sich alle Programme die von der Firma Thomas Lomoth – MazaCAM Deutschland für Ihn in Dienstleistung erstellt wurden von ausreichend qualifiziertem Fachpersonal überprüfen und verwenden zu lassen.

Angaben von Programm.-/Maschinenlaufzeiten und Bearbeitungszeiten sind Schätzungen Aufgrund von vorgegebenen Parametern. Reale Programm.-/Maschinenlaufzeiten und Bearbeitungszeiten können Aufgrund diverser Umstände von den angegebenen Zeiten abweichen (z.B. Werkzeugwechselzeiten der Maschine, Eilganggewschwindigkeiten, Änderung and Technologiedaten, etc.)

(8) Schulungen und Einweisungen:

Die Firma Thomas Lomoth – MazaCAM Deutschland , deren Mitarbeiter, und beauftragte Firmen haften nicht, für während der Schulung oder Einweisung verursachte Schäden an Mensch, Maschine und Material. Die Firma Thomas Lomoth – MazaCAM Deutschland , deren Mitarbeiter, und beauftragte Firmen können nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die Infolge oder während der Schulung auftreten. Die Sorgfaltspflicht liegt während, und nach der Schulung, beim Bediener.

(9) Software:

Die Pflicht die Ausgaben der Systeme MazaCAM und Geopath CAD/CAM zu überprüfen liegt beim Käufer und dem Bediener. Die Systeme MazaCAM und Geopath CAD/CAM dienen nur zur Unterstützung bei der Erstellung von CNC-Programmen. Das Ergebniss muss in jedem Fall, von ausreichend qualifiziertem Fachpersonal, überprüft werden. Die Überprüfung muss, in jedem Fall, vor Bearbeitung und Inbetriebnahme auf einer Werkzeugmaschine überprüft werden. Die Firmen Thomas Lomoth – MazaCAM Deutschland und SolutionWare Corporation übernehmen keinerlei Haftung, Verantwortung, oder Gewährleistung für Schäden an Mensch, Maschine und Material, sowie für Bearbeitungsfehler.

(10)Wartung und Support:

Sofern keiner andere, schriftliche, Vereinbarung vorliegt werden kostenfreie Supportleistungen für eines unserer Softwareprodukte nur innerhalb der ersten drei Monate nach Lieferung erbracht. Die Supportleistungen umfassen Hilfestellung bei Problemen mit der Bedienung der jeweiligen Softwaremodule, sowie Beseitigung von, Softwarebedingten, Systemstörungen. Der Support wird per Telefon, Email, oder Fernwartung/Remote-Control erbracht. Sollte eine Systemstörung eines unserer Softwareprodukte, nachweislich, durch einen Bedienerfehler, und oder andere Software, oder Hardware verursacht worden sein, so behalten wir uns vor die tatsächliche Arbeitszeit unserer Mitarbeiter in Rechnung zu stellen. Voraussetzung für eine Supportleistung ist die vollständige Bezahlung des Softwareproduktes. Sofern keine Wartungsvereinbarung für ein erworbenes Softwareprodukt/Paket besteht behalten wir uns vor Supportdienstleistungen, die nach einem Zeitraum von 90 Tagen, nach Erwerb, erbracht werden, mit der tatsächlichen Arbeitszeit unserer Mitarbeiter in Rechnung zu stellen.

( Entgelt für Supportdienstleistungen = 105,00€/Std; die Abrechnung erfolgt nach realem Zeitaufwandaufwand, im 1/4Std. Takt)

Der Kunde kann eine Wartungsvereinbarung für die erworbenen Softwareprodukte bestellen. Wird vom Kunden Wartung und Support bestellt, gilt diese Wartungsvereinbarung für ein Jahr ab Bestelldatum. Die Wartungsvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, zum aktuell gültigen Listenpreis, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres, schriftlich, gekündigt wird. Dies gilt auch bei Vereinbarung von Sonderkonditionen. Der Wartungspreis gilt jeweils pro Jahr und Lizenz. Die Wartungsvereinbarung umfasst folgende Leistungen:

-Hotline Service
-Softwareupdates
-Online-Support und Fernwartung
-Fehlerbearbeitung
-Zugang zum Kundenbereich auf www.MazaCAM.de

§ 10 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Firma Thomas Lomoth – MazaCAM Deutschland , sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder  eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Vertragsbestandteile neue Bedingungen auszuhandeln.

(5) Wir liefern grundsätzlich nur zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Bestellung laut Angebot akzeptiert der Kunde diese Regelung. Andere Geschäfts.- und Einkaufbedingungen werden von uns nicht akzeptiert.